Bauherrenhaftpflicht

Schon beim ersten Spatenstich für Ihr neues Haus stehen Sie in der Verantwortung. Als Bauherr haften Sie bei Unfällen, selbst wenn Sie alle Leistungen durch einen Architekten durchführen lassen. Manche Privathaftpflicht schließt zwar solche Risiken mit ein, doch kommt es hierbei immer auf die Deckungssumme und den Umfang der versicherten Risiken an.

Die Bauherrenhaftpflicht ergänzt die Bauleistungsversicherung. Diese übernimmt die Schäden durch Materialfehler, Unwetterschäden oder Diebstahl am Bau. Die Feuerrohbauversicherung (Link auf Nr. 16) schützt den Bauherren vor den Kosten durch Feuer und Blitzeinschlag. Gehen Sie beim Hausbau lieber auf Nummer sicher.