07. - April - 2025

Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Darlehensnehmern

In Immobilienkreditverträgen wird in der Regel für den Fall, dass das Darlehen vorzeitig
zurückgezahlt wird, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart. Sie dient der Bank
als eine Art Schadensersatz für entgangene Zinsen. Damit sie auch rechtskräftig ist, müssen die
vertraglichen Regelungen dazu allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen, wie der
Bundesgerichtshof kürzlich abschließend urteilte (Aktenzeichen XI ZR 75/23).
Die Richter gaben dem Kläger recht, der aufgrund unzureichender Informationen über die
Entschädigungsberechnung knapp 16.000 Euro von seiner Bank zurückverlangt hatte.
Kernpunkte des Urteils: Die Berechnungsmethodik für Vorfälligkeitsentschädigungen muss klar,
verständlich und nachvollziehbar im Darlehensvertrag stehen; ist das nicht der Fall, hat die
Entschädigung keine Rechtsgrundlage und muss dem Darlehensnehmer zurückerstattet werden.
Ein Blick in den Vertrag kann sich mithin lohnen, wenn man einen Kredit vorzeitig tilgen möchte.
Bei Bedarf unterstützt die Beraterin oder der Berater des Vertrauens bei der Interpretation.